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Liebe Leser*innen

Im Sinne der Nachhaltigkeit geht es auch in dieser Ausgabe weiter und wir möchten Ihnen einige aktuelle Themen vorstellen, die uns derzeit besonders beschäftigen. Als erstes wollen wir Sie über Neuigkeiten aus den eigenen Reihen informieren.

Wir freuen uns sehr, Ihnen Frau Susan Suter vorzustellen. Mit Frau Susan Suter haben wir wieder eine Leiterin der Geschäftsstelle.

Wer ist Susan Suter?

«Ich verbrachte meine Kindheit zwischen Nashville, TN in den USA und Zürich. Nachdem ich mein amerikanisches Universitätsstudium in Betriebswirtschaft und Sprachen abgeschlossen hatte, zog ich zurück nach Zürich, wo ich als Executive Assistant in Banken, in der Luftfracht und bei einem Headhunter tätig war. Seit über 26 Jahren bin ich als Office Managerin bei der Zürich Versicherung tätig. Nebenbei bin ich die Klub-Koordinatorin des American International Club of Zurich. Zu meinen Hobbys zählen Reisen, Wandern und Freiwilligenarbeit bei meiner örtlichen Brockenstube. Ich freue mich, die Geschäftsstelle von Female Shift zu übernehmen und helfe Ihnen gerne bei allen Fragen weiter.» – Susan Suter

Mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem starken Engagement wird sie uns auf vielfältige Weise unterstützen. Zögern Sie daher nicht, ihr Ihre Ideen und Anregungen über info@femaleshift.org zukommen zu lassen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Zum Thema Nachhaltigkeit: Klimaseniorinnen und EGMR-Urteil

Historischer Sieg für Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Am 9. April 2024 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zugunsten des Vereins der „Klimaseniorinnen“ Schweiz und hat die Klage der Klimaseniorinnen betreffend Anspruch auf Klimaschutz gutgeheissen (Urteil vom 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Antragsnummer 53600/20).
Damit haben die Klimaseniorinnen vor dem EGMR in Strassburg einen historischen Sieg errungen. Der Richterspruch lautet: Die Schweiz missachtet die Menschenrechte, indem sie nicht ausreichend gegen die fortschreitende Klimaerwärmung vorgeht. Die Rentnerinnen argumentierten, dass der Bund seine Schutzpflichten ihnen gegenüber ungenügend wahrnehme und damit ihre Rechte verletze. Der Gerichtshof stimmte ihrer Argumentation überwiegend zu und bestätigte, dass die Schweiz ihren Pflichten nicht nachkommt.

Der Verein Klimaseniorinnen Schweiz wurde 2016 von 150 Seniorinnen gegründet und zählt mittlerweile 2500 Mitglieder mit einem Durchschnittsalter von 64 Jahren und älter. Bereits im Jahr der Gründung reichte der Verein eine Klimaklage beim Bund ein. Nachdem weder das Bundesverwaltungsgericht noch das Bundesgericht auf ihre erstmalige Klimaklage 2016 eingingen, reichten die Seniorinnen eine Beschwerde beim EGMR in Strassburg ein. Die Seniorinnen hatten argumentiert, dass gerade sie als ältere Menschen aufgrund der altersbedingt beeinträchtigten Thermoregulation besonders stark vom Klimawandel betroffen seien.

Dieses wegweisende Urteil markiert das erste Mal, dass ein internationales Gericht einen menschenrechtlichen Anspruch auf Klimaschutz feststellt. Trotz der Vielzahl internationaler Abkommen, die auch von der Schweiz ratifiziert wurden, werden diese oft nur unzureichend und langsam umgesetzt, womöglich auch, weil es an effektiven Sanktionsmechanismen mangelt. Dieses Urteil hat somit nicht nur nationale, sondern auch internationale Bedeutung und schafft einen Präzedenzfall für alle 46 Staaten des Europarates. Die Schweizer Politik steht somit in der Pflicht, und zwar nicht nur aus menschenrechtlicher Sicht, sondern auch vor dem Hintergrund der internationalen Abkommen, die die Schweiz ratifiziert hat.

Aus ökonomischer Sicht sind die Preissignale falsch gesetzt. Eine global gültige und vollständig rückverteilende CO2-Steuer könnte als marktbasiertes, effektives, effizientes und technologieneutrales Instrument dienen. Für seine wegweisenden Arbeiten zum Klimawandel erhielt William Nordhaus im Jahr 2018 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften. Aufgrund politischer Kosten und des Widerstands der Nettoverlierer werden jedoch die erforderlichen Massnahmen zum Klimaschutz nicht effizient umgesetzt. Ein Beispiel hierfür ist die Europäische Kommission, die als Reaktion auf die Proteste der Landwirte während eines Wahljahres zum Europäischen Parlament Zugeständnisse bei den EU-Programmen für den Green Deal machen musste. Subventionen und weniger transparente Instrumente wie Regulierungen werden oft der CO2-Steuer vorgezogen, was die wirtschaftlichen Kosten des Klimaschutzes erheblich erhöht. Dieses Vorgehen könnte sich auch angesichts der allenthalben hohen Staatsschulden auf lange Sicht als nicht nachhaltig erweisen.

Zusammenfassend markiert der Fall der Klimaseniorinnen einen wichtigen Meilenstein in der internationalen Klima- und Menschenrechtsrechtsprechung. Er verdeutlicht, wie Menschenrechte gemeinsam mit der internationalen Klima-Rechtsprechung Berücksichtigung finden und zukünftig die Schweiz sowie andere Staaten zu verstärkten Massnahmen im Klimaschutz bewegen könnten.
Gerne empfehlen wir Ihnen zur Vertiefung folgende Artikel:
NZZ (D): https://www.nzz.ch/schweiz/schweizer-klimaseniorinnen-erzielen-vor-dem-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte-einen-sieg-ld.1825505
Bloomberg (E): https://www.bloomberg.com/news/articles/2024-04-13/how-a-group-of-elderly-swiss-women-won-a-crucial-climate-verdict

Internationaler Tag der Frau im Bundeshaus

Auf Einladung von Eva Herzog, die als Ständeratspräsidentin die zweithöchste Schweizerin ist, versammelten sich am 8. März im Nationalratsaal über 300 Frauen. Darunter derzeitige und frühere Bundesrätinnen, Frauen aus allen politischen Lagern, Landesteilen und Bereichen der Gesellschaft wie Vertreterinnen aus Wirtschaft und von Frauenorganisationen. Das Engagement für die Frauen in der Schweiz ist ihnen allen gemein.

Ein Hauptanliegen des Treffens war, das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie wichtig die finanzielle Unabhängigkeit für Frauen ist, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen: Wenn Frauen Teilzeit arbeiten wollen, ist das ihre persönliche Entscheidung. Sie müssen sich aber im Klaren sein, welche Auswirkungen dies auch auf ihre finanzielle Unabhängigkeit sowohl kurz- als auch langfristig (Karriere, Rentenansprüche) hat. Die Legislative kann die Rahmenbedingungen verändern (z.B. Steuerrecht) und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie beeinflussen (Elternzeit, Angebot an Kinderbetreuung). Auch die Judikative mit ihrer Rechtssprechung verstärkt die finanziellen Folgen der Teilzeitarbeit: So müssen im Unterschied zu früher Mann und Frau nach einer Trennung in der Lage sein, zu arbeiten und für sich selbst zu sorgen.

Mirjana Spoljaric Egger, die erste Frau an der Spitze des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) berichtete von den zahlreichen Herausforderungen in Krisengebieten humanitäre Hilfe zu leisten. Trotz der Kritik sei das IKRK auf gute Beziehungen zu den Kriegsparteien angewiesen, um überhaupt Hilfe leisten zu können. In Kriegen und Krisen sei auch das Leid von Frauen und Mädchen sehr groß, werde aber oft vernachlässigt.

Für Rosmarie Michel, Unternehmerin, Pastpräsident BPW International und Schweiz sowie u.a. Gründerin unserer Think Tanks, stehen Frauen nach 50 Jahren Frauenstimmrecht in der Pflicht, gemeinsam mit den Männern, Veränderungen wahrzunehmen und Verantwortung zu übernehmen. Die 350 Teilnehmerinnen stimmten dieser Forderungen mit warmem Applaus zu.

Link zur Medienmitteilung: https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-inf-2024-03-08.aspx

Porträt: Mirjana Spoljaric Egger, Präsidentin IKRK

Gerne stellen wir Ihnen das Portrait von Mirjana Spoljaric Egger vor. Seit Oktober 2022 ist sie Präsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), einer weltweit tätigen humanitären Organisation mit Hauptsitz in Genf. Zuvor war sie beigeordnete Generalsekretärin der Vereinten Nationen und stellvertretende Administratorin des UNO-Entwicklungsprogramms (UNDP). In dieser Position leitete sie das Regionale Büro für Europa und die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten.

In ihrer langen diplomatischen Karriere spielte sie eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der Schweizer Politik in den wichtigsten UNO-Organen und -Konferenzen. Sie vertrat die Schweiz in multilateralen Prozessen und war verantwortlich für die Politik des internationalen Genfs sowie der Schweiz als Gastgeberland

Ausserdem hatte sie verschiedene Aufgaben im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Bern inne und war als Beraterin und Leiterin des politischen Teams in der ständigen Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen in New York tätig. Von 2010 bis 2012 arbeitete sie im Büro des Generalkommissars des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) als hochrangige Beraterin. In ihrer früheren Laufbahn war sie in der Schweizer Botschaft in Kairo tärig und fungierte als Länderreferentin in der Direktion für Internationale Finanzinstitutionen im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Mirjana Spoljaric Egger hat an den Universitäten Basel und Genf Philosophie, Wirtschaft und Völkerrecht studiert. Von 2004 bis 2006 war sie im Teilpensum als Lehrbeauftragte für Global Governance an der Universität Luzern tätig. Sie spricht fliessend Deutsch, Englisch, Französisch und Kroatisch. Mirjana Spoljaric Egger ist verheiratet und hat einen Sohn und eine Tochter.

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