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«Best Practice» – ganz im Sinne unseres Think Tanks

Sie sind Arbeitgeber und suchen Frauen, die Ihr Unternehmen stärken, verändern und voraussichtlich profitabler machen? Frauen mit einem Leistungsausweis in den Bereichen Finanz, Logistik, Konfliktlösung oder Planung und Durchführung von Events, die oft mit einem schmalen Budget veranstaltet werden müssen? Dann lesen Sie weiter…

Mehrere tausend Meilen entfernt von Zürich hat eine kluge Frau etwas von dem umgesetzt, was auch wir unter anderem mit dem ThinkTank FEMALE SHIFT erreichen wollen: Sie hat Möglichkeiten gefunden, das Know-how von Frauen, die eine Weile nicht im Berufsleben präsent waren, sondern sich auf ihre Familie konzentriert haben, neu und wirkungsvoll in die Wirtschaft einzubringen. Adaire Fox-Martin, verantwortlich bei SAP für das Gebiet Asia Pacific und Japan, hatte die Chance, das Programm «Back to Work» zu kreieren, das nach erfolgreicher Einführung in Japan und Korea, vor kurzem in Australien gestartet worden ist:

„One of the advantages of being in a role like mine is that when you want to make a difference and do something – you can. So I thought I’d look at what we could do as a company to bring this untapped resource back to work.“

Japan und Korea gehören wie die Schweiz zu den Ländern, die ein schnell wachsendes Segment von älteren Menschen haben und sich daher besonders um eine ausgewogene Zusammensetzung der work force bemühen müssen. Dazu Fox-Martin:

„Both Japan and Korea have an ageing population and there is an ongoing challenge around talent, and almost half the talent of the country is on the bench. We launched «Back to Work» because it’s an opportunity to bring talented women back to work, but also to balance our workforce and introduce a new calibre of talent back into SAP.“

Was ist nun das Besondere an diesen Frauen, und wie ist es ihr gelungen, diese talentierten Frauen zurück in die ausserhäusliche Arbeitswelt zu bringen? Lesen Sie diesen Beitrag in der australischen Zeitschrift «Women’s Agenda» vom 24. November 2016 – Nachahmung gestattet!


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